PT Eindringprüfung
Inhalt
- Verfahren der Eindringprüfung
- Eindringprüfmittelsysteme
- Prozessschritte der Eindringprüfung
- PT-Prüfanlagen
- Vor- und Nachteile der Eindringprüfung
- Welche Anforderungen werden an das Prüfpersonal gestellt?
Verfahren der Eindringprüfung
Die Eindringprüfung (PT, penetrant testing, Penetrier-, Kapillar-, Saugverfahren, fluoreszierende und Farbeindringprüfung) ist einfach anzuwenden. PT ist ein Verfahren der zerstörungsfreien Materialprüfung, das weder Wasser- noch Stromanschluss benötigt. Eingesetzt werden Eindringmittel, die eine niedrige Oberflächenspannung und hohe Kapillarwirkung aufweisen. Dadurch können sie leicht in Öffnungen der Prüfteiloberfläche eindringen. Oberflächenporen oder feine Risse mit Spaltbreiten im µm-Bereich (≥25 µm) können detektiert werden.
Typische Anzeigen, die mit der Eindringprüfung nachgewiesen werden können, sind:
- Kaltrisse, Warmrisse, Schleifrisse
- Poren und Porennester
- Schwammiges Gefüge
- Spannungsrisskorrosionen


Je nachdem, welches Eindringmittel (Penetrant) eingesetzt wird, unterscheidet man drei Verfahren:
- Farbeindringprüfung (Penetrant Typ II)
- Fluoreszierende Eindringprüfung (Penetrant Typ I)
- Fluoreszierende Farbeindringprüfung (Penetrant Typ III)
Eindringprüfmittelsysteme
Die Grundlagennorm für die Eindringprüfung EN ISO 3452 Teil 1 beschreibt ausführlich die Durchführung der Eindringprüfung mit den verschiedenen Prüfmittelsystemen.
Die Prüfsysteme für die Eindringprüfung sind klassifiziert durch
- Typ des Penetrants
- Verfahren der Reinigung
- Form der Entwicklung
(siehe DIN EN ISO 3452-2 Tabelle 1)
Fluoreszierende Eindringsysteme werden außerdem nach Empfindlichkeitsklassen beginnend bei ½ (unempfindlich) bis 4 (extrem hochempfindlich) klassifiziert.
Bei Farbeindringsystemen und fluoreszierenden Farbeindringsystemen gibt es zwei Empfindlichkeitsklassen:
Empfindlichkeitsklasse 1 | normal | |
Empfindlichkeitsklasse 2 | hochempfindlich |
Prozessschritte der Farbeindringprüfung
Im Folgenden werden die wesentlichen Arbeitsschritte bei der Durchführung der Farbeindringprüfung nach dem Rot-Weiß-Verfahren dargestellt. Es wird ein Naßentwickler auf Lösemittelbasis (Form e) eingesetzt.
(1) Vorreinigung

Durch die Vorreinigung wird sichergestellt, dass die Oberfläche des Prüfteils frei von Verunreinigungen wie Rost, Fett oder Zunder ist. Eventuell vorhandene Anzeigen werden so für das Eindringen des Penetrants zugänglich gemacht. Vorgereinigt werden kann:
- mechanisch
z.B. Bürsten, Schleifen, Strahlen - chemisch
durch Reinigungsmittel, wobei diese nach der Reinigung von der Oberfläche entfernt werden müssen
(2) Aufbringen des Eindringmittels (Penetrieren)

Das Eindringmittel wird meist auf die trockene zu prüfende Oberfläche gesprüht. Es kann auch mit dem Pinsel aufgetragen werden. Oder das Prüfstück wird mit dem Penetrant übergossen oder in das Eindringmittel getaucht. Dabei kann die Eindringdauer in Abhängigkeit von den Prüfbedingungen und dem Werkstoff 5-60 Minuten betragen.
(3) Zwischenreinigung

Bei der Zwischenreinigung wird das überschüssige Eindringmittel nach der vorgegebenen Eindringzeit (üblicherweise 5 – 60 Minuten) vorsichtig von der Püfoberfläche entfernt. Dazu wird ein faserfreies Tuch oder ein Schwamm verwendet. Die Prüfoberfläche wird sorgfältig auf Rückstände untersucht.
(4) Trocknen

Bevor der Entwickler aufgetragen werden kann, muss die Prüfoberfläche getrocknet werden:
- Abwischen mit einem faserfreien Tuch
- Verdunsten
- Zwangsbelüftung (z.B. Fön, Druckluft)
(5) Auftragen des Entwicklers

Der Entwickler wird gleichmäßig auf die Prüffläche aufgetragen.
(6) Inspektion

Umgehend nach Auftrag des Entwicklers wird die Prüfoberfläche in den vorgegebenen Inspektionsintervallen untersucht. Dabei werden die geforderten Betrachtungsbedingungen (siehe DIN EN ISO 3059, ASTM E1417 oder Kundenspezifikation) eingehalten.
Das Prüfergebnis wird durch das Prüfpersonal im Prüfprotokoll dokumentiert. Je nach Prüfanweisung oder Spezifikation werden Fotos oder Videoaufnahmen erstellt.
PT-Prüfanlagen
Prüfanlagen für die Eindringprüfung werden nach Spezifikation des Kunden individuell im HELLING Zentrum für Technik entwickelt.


Die Anlagen bestehen überwiegend aus rostfreiem Stahl. Steuerungssysteme werden von namhaften Herstellern gefertigt.
Die Anlagen erfüllen die Anforderungen der folgenden Regelwerke:
- DIN EN ISO 3452-1
- SAE AMS 2644
- MIL-STD-6866
- MIL-I-25135E (ersetzt durch SAE AMS 2644)
Europäische Vorschriften bezüglich Arbeitsschutz und Betriebssicherheit sowie Ergonomie werden eingehalten.

Vorteile und Nachteile der Eindringprüfung
Die Vorteile der fluoreszierenden und Farbeindringprüfung sind:
- Die Eindringprüfung ist ein einfach anzuwendendes und empfindliches Verfahren für die Oberflächenrissprüfung vor Ort; Risse <1 µm sind detektierbar.
- Sehr breiter Einsatzbereich, da die Anwendung unabhängig von der Form und der Größe der Prüfteile ist.
- Es können schnell große Bereiche überprüft werden.
- Die Eindringprüfung ist gut geeignet für Einzelteilprüfungen und auch für Serienprüfungen.
- Das Verfahren ist kostengünstig (geringer Prüfmittelaufwand, keine Versorgung mit Strom oder Wasser).
- Der Prüfablauf ist automatisierbar.
- Einfacher Schulungsaufwand.
Die Nachteile sind:
- Nur zur Oberfläche hin offene Materialtrennungen können detektiert werden.
- Der Prüfbereich muss zugänglich sein.
- Die Prüfdurchführung ist relativ zeitaufwendig.
- Eine Fehlertiefenaussage ist nicht möglich.
- Die Oberfläche muss gereinigt werden; galvanische und Farbschichten müssen entfernt werden.
- PT-Prüfanlagen bedeuten in der Anschaffung eine hohe Investition.
Welche Anforderungen werden an das Prüfpersonal gestellt ?
Für die normgerechte Durchführung von Eindringprüfungen wird meist nach DIN EN ISO 9712 geschultes und zertifiziertes Stufe 1 oder Stufe 2 Prüfpersonal gefordert. Entsprechende Schulungen nach DIN EN ISO 9712 werden im DGZfP Ausbildungszentrum Hamburg/Helling angeboten. Das dreistufige Qualifizierungssystem unterscheidet den:
Stufe 1 Prüfer:
Der Stufe 1 Prüfer ist qualifiziert, ZfP-Arbeiten nach Prüfanweisung unter Aufsicht von Stufe 2 oder Stufe 3 Personal durchzuführen.
Nicht dazu gehören:
- Auswahl der Prüfverfahren und Prüftechnik
- Selbständige Bewertung der Prüfergebnisse
Stufe 2 Prüfer:
Der Stufe 2 Prüfer ist qualifiziert, zerstörungsfreie Prüfungen nach aufgestellten oder allgemein anerkannten Verfahrensweisen durchzuführen und zu leiten.
Stufe 3 Prüfer:
Der Stufe 3 Prüfer ist qualifiziert, jede ZfP-Tätigkeit zu leiten, für die der Prüfer zertifiziert ist.