ZfP - Ausbildung


DGZfP Ausbildungszentrum Hamburg/Helling

Qualifizierung und Zertifizierung von ZfP-Personal

Ende der 1970er Jahre wurde das HELLING Ausbildungszentrum (HAZ) in ein Schulungszentrum überführt. Angeboten wurden firmeninterne Schulungen und Prüfungen zur Eindring- und Magnetpulverprüfung. Diese wurden in den Gebäuden der damaligen HELLING KG am Hamburger Hafen durchgeführt.

Im September 1983 erhielt das Ausbildungszentrum die Anerkennung als Ausbildungszentrum der DGZfP (AZHH). Das Schulungsprogramm für ZfP-Prüfer wurde erweitert: PT, MT, RT und UT gemäß der damaligen DGZfP Richtlinie.

Lehrgangsprogramm von 1992

1989 konnte das HELLINGHAUS in der Uwe-Seeler-Allee in Hamburg-Stellingen mit seinen großzügigen Räumlichkeiten (Seminarräume, Laborräume, Röntgenbunker) bezogen werden.

Das HELLINGHAUS in Hamburg-Stellingen

1995 entstand das DGZfP Ausbildungszentrum Hamburg/HELLING.

Bis heute werden hier ZfP-Kurse, Qualifikationsprüfungen und Zertifizierungen gemäß den Anforderungen der DGZfP Personalzertifizierungsstelle (DPZ) durchgeführt. Zusätzlich ist das DGZfP Ausbildungszentrum Hamburg/HELLING auch zugelassenes Schulungszentrum der TÜV Nord Zertifizierungsstelle für ZfP-Prüfpersonal.

Im HELLINGHAUS werden in Kooperation mit der DGZfP e.V. Schulungen und Qualifizierungskurse der Stufe 1 und Stufe 2 in folgenden Verfahren der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung angeboten:

  • PT Eindringprüfung
  • MT Magnetpulverprüfung
  • VT Sichtprüfung
  • UT Ultraschallprüfung
  • RT Durchstrahlungsprüfung
  • SP/BA Strahlenschutz für Prüfer und für Beauftragte

 

Die geplanten Schulungstermine finden Sie hier:
DGZfP-Ausbildungszentrum Hamburg-HELLING Schulungsangebote 2025

Qualifizierung und Zertifizierung
von ZfP-Prüfpersonal nach DIN EN ISO 9712

Für die normgerechte Durchführung von zerstörungsfreien Werkstoffprüfungen wird meist nach DIN EN ISO 9712 geschultes und zertifiziertes Stufe 1 oder Stufe 2 Prüfpersonal gefordert.

Das dreistufige Qualifizierungssystem unterscheidet den:

Stufe 1 Prüfer:

Der Stufe 1 Prüfer ist qualifiziert, ZfP-Arbeiten nach Prüfanweisung unter Aufsicht von Stufe 2 oder Stufe 3 Personal durchzuführen.

Nicht dazu gehören:

  • Auswahl der Prüfverfahren und Prüftechnik
  • Selbständige Bewertung der Prüfergebnisse

 

Stufe 2 Prüfer:

Der Stufe 2 Prüfer ist qualifiziert, zerstörungsfreie Prüfungen nach aufgestellten oder allgemein anerkannten Verfahrensweisen durchzuführen und zu leiten.

Stufe 3 Prüfer:

Der Stufe 3 Prüfer ist qualifiziert, jede ZfP-Tätigkeit zu leiten, für die er zertifiziert ist.

Stufe 3 Schulungen und Qualifizierungsprüfungen werden derzeit nur im DGZfP-Ausbildungszentrum Berlin (AZB) angeboten.
 

Die Schulungen und Qualifizierungsprüfungen der DGZfP werden von der DGZfP Ausbildung und Training GmbH ausgerichtet: DGZfP Schulungsprogramm